GOÄ 5854
Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion

2490°
Punkte: 2490
1x: 145,14
Berechnung: 2490 x 1 x 0.0582873 = 145,14
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
1,8x: 261,24
Berechnung: 2490 x 1,8 x 0.0582873 = 261,24
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,5x: 362,84
Berechnung: 2490 x 2,5 x 0.0582873 = 362,84
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Bildgebende Verfahren
Kategorie-ID: O

Titel

Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion

Beschreibung

Tiefen-Hyperthermie, je Fraktion

Abrechnungsbestimmungen

Die Leistungen nach den Nummern 5852 bis 5854 sind nur in Verbindung mit einer Strahlenbehandlung oder einer regionären intravenösen oder intraarteriellen Chemotherapie und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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