GOÄ 6015
Mikroskopische Untersuchung von Organen nach Leichenschau, inkl. Befundbeurteilung, je Organ

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Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Mikroskopische Untersuchung von Organen nach Leichenschau, inkl. Befundbeurteilung, je Organ

Beschreibung

Mikroskopische Untersuchung von Organen (Haut, Muskel, Leber, Niere, Herz, Milz, Lunge) nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je untersuchtes Organ
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.