GOÄ 6016
Mikroskopische Knochenuntersuchung nach Leichenschau mit Befundbeurteilung, je Knochen

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Punkte: 300
1x: 17,49
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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 40,22
Berechnung: 300 x 2,3 x 0.0582873 = 40,22
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 61,20
Berechnung: 300 x 3,5 x 0.0582873 = 61,20
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Mikroskopische Knochenuntersuchung nach Leichenschau mit Befundbeurteilung, je Knochen

Beschreibung

Mikroskopische Untersuchung eines Knochens nach innerer Leichenschau - einschließlich Beurteilung des Befundes -, je Knochen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.