GOÄ 605
Ruhespirographie (geschlossen/offen) mit fortlaufender Registrierung

242°
Punkte: 242
1x: 14,11
Berechnung: 242 x 1 x 0.0582873 = 14,11
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 32,44
Berechnung: 242 x 2,3 x 0.0582873 = 32,44
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 49,37
Berechnung: 242 x 3,5 x 0.0582873 = 49,37
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Ruhespirographie (geschlossen/offen) mit fortlaufender Registrierung

Beschreibung

Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.