GOÄ 62
Zuziehung eines Assistenten bei operativen Leistungen, je 30 Minuten

150°
Punkte: 150
1x: 8,74
Berechnung: 150 x 1 x 0.0582873 = 8,74
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 20,11
Berechnung: 150 x 2,3 x 0.0582873 = 20,11
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 30,60
Berechnung: 150 x 3,5 x 0.0582873 = 30,60
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuziehung eines Assistenten bei operativen Leistungen, je 30 Minuten

Beschreibung

Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.