GOÄ 639
Prüfung der Vasomotorik: photoplethysmographische Registrierung an vier Gefäßabschnitten

454°
Punkte: 454
1x: 26,46
Berechnung: 454 x 1 x 0.0582873 = 26,46
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 60,86
Berechnung: 454 x 2,3 x 0.0582873 = 60,86
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 92,62
Berechnung: 454 x 3,5 x 0.0582873 = 92,62
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Prüfung der Vasomotorik: photoplethysmographische Registrierung an vier Gefäßabschnitten

Beschreibung

Prüfung der spontanen und reaktiven Vasomotorik (photoplethysmographische Registrierung der Blutfüllung und photoplethysmographische Simultanregistrierung der Füllungsschwankungen peripherer Arterien an mindestens vier peripheren Gefäßabschnitten sowie gleichzeitige Registrierung des Volumenpulsbandes)
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.