GOÄ 665
Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung

121°
Punkte: 121
1x: 7,05
Berechnung: 121 x 1 x 0.0582873 = 7,05
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 16,22
Berechnung: 121 x 2,3 x 0.0582873 = 16,22
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 24,68
Berechnung: 121 x 3,5 x 0.0582873 = 24,68
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung

Beschreibung

Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur ohne Kohlensäurebestimmung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.