GOÄ 666
Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung

227°
Punkte: 227
1x: 13,23
Berechnung: 227 x 1 x 0.0582873 = 13,23
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 30,43
Berechnung: 227 x 2,3 x 0.0582873 = 30,43
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 46,31
Berechnung: 227 x 3,5 x 0.0582873 = 46,31
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung

Beschreibung

Grundumsatzbestimmung mittels Stoffwechselapparatur mit Kohlensäurebestimmung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.