GOÄ 672
Duodenalsaft-Ausheberung mit Gallenreflex oder fraktionierter Duodenalspülung

120°
Punkte: 120
1x: 6,99
Berechnung: 120 x 1 x 0.0582873 = 6,99
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 16,09
Berechnung: 120 x 2,3 x 0.0582873 = 16,09
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 24,48
Berechnung: 120 x 3,5 x 0.0582873 = 24,48
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Duodenalsaft-Ausheberung mit Gallenreflex oder fraktionierter Duodenalspülung

Beschreibung

Ausheberung des Duodenalsaftes - auch mit Gallenreflex oder Duodenalspülung, gegebenenfalls fraktioniert -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.