GOÄ 70
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

40°
Punkte: 40
1x: 2,33
Berechnung: 40 x 1 x 0.0582873 = 2,33
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 5,36
Berechnung: 40 x 2,3 x 0.0582873 = 5,36
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 8,16
Berechnung: 40 x 3,5 x 0.0582873 = 8,16
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Beschreibung

Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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