GOÄ 718
Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben.

251°
Punkte: 251
1x: 14,63
Berechnung: 251 x 1 x 0.0582873 = 14,63
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 33,65
Berechnung: 251 x 2,3 x 0.0582873 = 33,65
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 51,21
Berechnung: 251 x 3,5 x 0.0582873 = 51,21
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Innere Medizin, Kinderheilkunde, Dermatologie
Kategorie-ID: F

Titel

Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben.

Beschreibung

Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung Bei Berechnung des Höchstwertes sind die Arten der Untersuchungen anzugeben.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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