GOÄ 718
Höchstsätze für Untersuchungen Nr. 716 und 717, inklusive Nebeneinanderberechnung

251°
Punkte: 251
1x: 14,63
Berechnung: 251 x 1 x 0.0582873 = 14,63
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 33,65
Berechnung: 251 x 2,3 x 0.0582873 = 33,65
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 51,21
Berechnung: 251 x 3,5 x 0.0582873 = 51,21
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Höchstsätze für Untersuchungen Nr. 716 und 717, inklusive Nebeneinanderberechnung

Beschreibung

Höchstwert bei den Untersuchungen nach den Nummern 716 und 717, auch bei deren Nebeneinanderberechnung
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.