GOÄ 827a
Langzeit-EEG-Untersuchung ≥ 18 Std. - Aufzeichnung und Auswertung

950°
Punkte: 950
1x: 55,37
Berechnung: 950 x 1 x 0.0582873 = 55,37
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 127,36
Berechnung: 950 x 2,3 x 0.0582873 = 127,36
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 193,81
Berechnung: 950 x 3,5 x 0.0582873 = 193,81
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Langzeit-EEG-Untersuchung ≥ 18 Std. - Aufzeichnung und Auswertung

Beschreibung

Langzeit-elektroenzephalographische Untersuchung von mindestens 18 Stunden Dauer - einschließlich Aufzeichnung und Auswertung -
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.