GOÄ 849
Psychotherapie bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen (mind. 20 Min.)

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Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 30,83
Berechnung: 230 x 2,3 x 0.0582873 = 30,83
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 46,92
Berechnung: 230 x 3,5 x 0.0582873 = 46,92
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Psychotherapie bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen (mind. 20 Min.)

Beschreibung

Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen, Dauer mindestens 20 Minuten
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.