GOÄ 865
Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung

345°
Punkte: 345
1x: 20,11
Berechnung: 345 x 1 x 0.0582873 = 20,11
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 46,25
Berechnung: 345 x 2,3 x 0.0582873 = 46,25
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 70,38
Berechnung: 345 x 3,5 x 0.0582873 = 70,38
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung

Beschreibung

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GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.