GOÄ 870
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten -

750°
Punkte: 750
1x: 43,72
Berechnung: 750 x 1 x 0.0582873 = 43,72
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 100,55
Berechnung: 750 x 2,3 x 0.0582873 = 100,55
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 153,00
Berechnung: 750 x 3,5 x 0.0582873 = 153,00
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Kategorie-ID: G

Titel

Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten -

Beschreibung

Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, Dauer mindestens 50 Minuten - gegebenenfalls Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mindestens 25 Minuten -
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.