GOÄ 96
Schreibgebühr, je Kopie

3°
Punkte: 3
1x: 0,17
Berechnung: 3 x 1 x 0.0582873 = 0,17
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 0,40
Berechnung: 3 x 2,3 x 0.0582873 = 0,40
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 0,61
Berechnung: 3 x 3,5 x 0.0582873 = 0,61
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Schreibgebühr, je Kopie

Beschreibung

Schreibgebühr, je Kopie

Abrechnungsbestimmungen

Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht ist mit der Gebühr für die zugrundeliegende Leistung abgegolten.
Die Leistung nach Nummer 77 ist für eine im zeitlichen Zusammenhang durchgeführte Kur unabhängig von deren Dauer nur einmal berechnungsfähig.
Die Schreibgebühren nach den Nummern 95 und 96 sind nur neben den Leistungen nach den Nummern 80, 85 und 90 und nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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