Berechnung: 70 x 1 x 0.0582873 = 4,08€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 9,38€
Berechnung: 70 x 2,3 x 0.0582873 = 9,38€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 14,28€
Berechnung: 70 x 3,5 x 0.0582873 = 14,28€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B
Titel
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
Beschreibung
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
Abrechnungsbestimmungen
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig. Der Zuschlag nach Buchstabe A ist für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.