GOÄ A
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

70°
Punkte: 70
1x: 4,08
Berechnung: 70 x 1 x 0.0582873 = 4,08
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 9,38
Berechnung: 70 x 2,3 x 0.0582873 = 9,38
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 14,28
Berechnung: 70 x 3,5 x 0.0582873 = 14,28
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

Beschreibung

Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen

Abrechnungsbestimmungen

Der Zuschlag nach Buchstabe A ist neben den Zuschlägen nach den Buchstaben B, C und/oder D nicht berechnungsfähig.
Der Zuschlag nach Buchstabe A ist für Krankenhausärzte nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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