GOÄ B
Zuschlag für Leistungen zwischen 20-22 Uhr und 6-8 Uhr außerhalb der Sprechstunde

180°
Punkte: 180
1x: 10,49
Berechnung: 180 x 1 x 0.0582873 = 10,49
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 24,13
Berechnung: 180 x 2,3 x 0.0582873 = 24,13
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 36,72
Berechnung: 180 x 3,5 x 0.0582873 = 36,72
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für Leistungen zwischen 20-22 Uhr und 6-8 Uhr außerhalb der Sprechstunde

Beschreibung

Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.