Berechnung: 320 x 1 x 0.0582873 = 18,65€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 42,90€
Berechnung: 320 x 2,3 x 0.0582873 = 42,90€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 65,28€
Berechnung: 320 x 3,5 x 0.0582873 = 65,28€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B
Titel
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Beschreibung
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Abrechnungsbestimmungen
Neben dem Zuschlag nach Buchstabe C ist der Zuschlag nach Buchstabe B nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.