GOÄ E
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung

160°
Punkte: 160
1x: 9,33
Berechnung: 160 x 1 x 0.0582873 = 9,33
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 21,45
Berechnung: 160 x 2,3 x 0.0582873 = 21,45
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 32,64
Berechnung: 160 x 3,5 x 0.0582873 = 32,64
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Grundleistungen
Kategorie-ID: B

Titel

Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung

Beschreibung

Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung

Abrechnungsbestimmungen

Der Zuschlag nach Buchstabe E ist neben Leistungen nach den Nummern 45 und/oder 46 nicht berechnungsfähig, es sei denn, die Visite wird durch einen Belegarzt durchgeführt. Der Zuschlag nach Buchstabe E ist neben Zuschlägen nach den Buchstaben F, G und/oder H nicht berechnungsfähig.
Quelle und Disclaimer
GOÄ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 04.07.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.
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