GOÄ G
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen

450°
Punkte: 450
1x: 26,23
Berechnung: 450 x 1 x 0.0582873 = 26,23
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 60,33
Berechnung: 450 x 2,3 x 0.0582873 = 60,33
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 91,80
Berechnung: 450 x 3,5 x 0.0582873 = 91,80
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen

Beschreibung

Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
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Quelle und Disclaimer
GOÄ Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.