GOT 113
Zerlegung Nutzgeflügel

1x: 12,19
Berechnung: 12.19 x 1 = 12,19
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2x: 24,38
Berechnung: 12.19 x 2 = 24,38
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3x: 36,57
Berechnung: 12.19 x 3 = 36,57
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
4x: 48,76
Berechnung: 12.19 x 4 = 48,76
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen

Titel

Zerlegung Nutzgeflügel

Beschreibung

Zerlegung Nutzgeflügel
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Quelle und Disclaimer
GOT Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.