GOT 157
Video-Otoskopie, je Ohr

1x: 16,00
Berechnung: 16 x 1 = 16,00
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2x: 32,00
Berechnung: 16 x 2 = 32,00
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3x: 48,00
Berechnung: 16 x 3 = 48,00
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
4x: 64,00
Berechnung: 16 x 4 = 64,00
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen

Titel

Video-Otoskopie, je Ohr

Beschreibung

Video-Otoskopie, je Ohr
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GOT Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.