GOT 339
Inhalationsnarkose Rassegeflügel, Volierenvögel

1x: 20,54
Berechnung: 20.54 x 1 = 20,54
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2x: 41,08
Berechnung: 20.54 x 2 = 41,08
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3x: 61,62
Berechnung: 20.54 x 3 = 61,62
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
4x: 82,16
Berechnung: 20.54 x 4 = 82,16
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen
Organsysteme
Kategorie-ID: C

Titel

Inhalationsnarkose Rassegeflügel, Volierenvögel

Beschreibung

Inhalationsnarkose Rassegeflügel, Volierenvögel
Quelle und Disclaimer
GOT Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 16.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.
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