GOT 608
Aufbereitung von Blutproben, z. B. Zentrifugation, Abpipettieren, Ausstrich

1x: 27,10
Berechnung: 27.1 x 1 = 27,10
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2x: 54,20
Berechnung: 27.1 x 2 = 54,20
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3x: 81,30
Berechnung: 27.1 x 3 = 81,30
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
4x: 108,40
Berechnung: 27.1 x 4 = 108,40
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen

Titel

Aufbereitung von Blutproben, z. B. Zentrifugation, Abpipettieren, Ausstrich

Beschreibung

Aufbereitung von Blutproben, z. B. Zentrifugation, Abpipettieren, Ausstrich
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Quelle und Disclaimer
GOT Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.