GOT 630
Blutprobenentnahme, venös, Ferkel und Läufer, ab dem fünften Tier, je Tier

1x: 4,58
Berechnung: 4.58 x 1 = 4,58
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2x: 9,16
Berechnung: 4.58 x 2 = 9,16
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3x: 13,74
Berechnung: 4.58 x 3 = 13,74
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
4x: 18,32
Berechnung: 4.58 x 4 = 18,32
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen

Titel

Blutprobenentnahme, venös, Ferkel und Läufer, ab dem fünften Tier, je Tier

Beschreibung

Blutprobenentnahme, venös, Ferkel und Läufer, ab dem fünften Tier, je Tier
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GOT Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.