GOT 639
Knochenmark- oder Aspirations-Probennahme

1x: 36,57
Berechnung: 36.57 x 1 = 36,57
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2x: 73,14
Berechnung: 36.57 x 2 = 73,14
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3x: 109,71
Berechnung: 36.57 x 3 = 109,71
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
4x: 146,28
Berechnung: 36.57 x 4 = 146,28
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen

Titel

Knochenmark- oder Aspirations-Probennahme

Beschreibung

Knochenmark- oder Aspirations-Probennahme
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Quelle und Disclaimer
GOT Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.