GOT 680
Operative Entfernung eines gesamten vertikalen Gehörganges mit separater Eröffnung der Paukenhöhle

1x: 511,98
Berechnung: 511.98 x 1 = 511,98
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2x: 1023,96
Berechnung: 511.98 x 2 = 1023,96
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3x: 1535,94
Berechnung: 511.98 x 3 = 1535,94
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
4x: 2047,92
Berechnung: 511.98 x 4 = 2047,92
Seit dem 14.02.2020 dürfen Tierärzte im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abrechnen

Titel

Operative Entfernung eines gesamten vertikalen Gehörganges mit separater Eröffnung der Paukenhöhle

Beschreibung

Operative Entfernung eines gesamten vertikalen Gehörganges mit separater Eröffnung der Paukenhöhle
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GOT Gesetze im Internet ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 27.09.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr.