GOZ 0080/O
Intraorale Oberflächenanästhesie

30°
Punkte: 30
1x: 1,69
Berechnung: 30 x 1 x 0.0562421 = 1,69
Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 3,88
Berechnung: 30 x 2,3 x 0.0562421 = 3,88
Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 5,91
Berechnung: 30 x 3,5 x 0.0562421 = 5,91
Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung

Titel

Intraorale Oberflächenanästhesie

Beschreibung

Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

Zusätzlich berechnungsfähig

  • Weitere Anästhesieleistungen GOZ 0090/0100

Zusätzlicher Aufwand

  • Oberflächenanästhesien an mehreren Stellen innerhalb einer Kieferhälfte bzw. eines Frontzahnbereichs
  • subgingivale Applikation

BZÄK Kommentar

Das Aufbringen von Medikamenten in Form von Spray, Lösungen, Gelen o. Ä. zur „Intraoralen Oberflächenanästhesie“ ist als selbstständige Leistung (z. B. zum Ausschalten des Würgereflexes) oder als vorbereitende Maßnahme bei anderen Anästhesien (Infiltrations-oder Leitungsanästhesie) berechenbar. Auch spezielle elektrische Verfahren mittels Schwachstrom (TENS), thermische Verfahren (Kältespray) oder mechanische Verfahren zur Durchführung einer Anästhesie der Schleimhautoberfläche können eingesetzt werden. Die Gebühr ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich anzusetzen. Die Wiederholung einer Oberflächenanästhesie nach Wirkungsverlust löst erneut den Ansatz der Nummer 0080 aus. Nicht berechenbar ist die Leistung für eine extraorale Oberflächenbetäubung. Das verwendete Medikament kann nicht separat berechnet werden.
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Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.