Berechnung: 30 x 1 x 0.0562421 = 1,69€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 3,88€
Berechnung: 30 x 2,3 x 0.0562421 = 3,88€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 5,91€
Berechnung: 30 x 3,5 x 0.0562421 = 5,91€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Allgemein
Kategorie-ID: A
Titel
Intraorale Oberflächenanästhesie
Beschreibung
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Zusätzlich berechnungsfähig
Weitere Anästhesieleistungen GOZ 0090/0100
Zusätzlicher Aufwand
Oberflächenanästhesien an mehreren Stellen innerhalb einer Kieferhälfte bzw. eines Frontzahnbereichs
subgingivale Applikation
BZÄK Kommentar
Das Aufbringen von Medikamenten in Form von Spray, Lösungen, Gelen o. Ä. zur „Intraoralen Oberflächenanästhesie“ ist als selbstständige Leistung (z. B. zum Ausschalten des Würgereflexes) oder als vorbereitende Maßnahme bei anderen Anästhesien (Infiltrations-oder Leitungsanästhesie) berechenbar. Auch spezielle elektrische Verfahren mittels Schwachstrom (TENS), thermische Verfahren (Kältespray) oder mechanische Verfahren zur Durchführung einer Anästhesie der Schleimhautoberfläche können eingesetzt werden. Die Gebühr ist je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich anzusetzen. Die Wiederholung einer Oberflächenanästhesie nach Wirkungsverlust löst erneut den Ansatz der Nummer 0080
aus. Nicht berechenbar ist die Leistung für eine extraorale Oberflächenbetäubung. Das verwendete Medikament kann nicht separat berechnet werden.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.