Besonders hartes Material, erhöhter Materialverbrauch
Erschwernis bei adhäsiver Befestigung
Frakturgefährdung bei schlanken und/oder gebogenen Wurzeln
Anwendung besonders aufwendiger Entfernungsverfahren
Parodontal vorgeschädigter Zahn
BZÄK Kommentar
Unter dieser Leistungsnummer wird die Entfernung eines Wurzelstiftes aus einem Wurzelkanal berechnet. Die Berechnung erfolgt je Wurzelstift. Darunter fallen sowohl gegossene Stiftaufbauten und Wurzelstifte als auch konfektionierte Schraubenaufbauten oder Glasfaserstifte. Die Entfernung frakturierter Wurzelkanalinstrumente oder von Wurzelfüllungen aus (thermo-) plastischem Material ist nicht Inhalt dieser Leistungsnummer, da es sich hierbei nicht um Wurzelstifte im Sinne der GOZ handelt.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.