Besonders hartes Material, erhöhter Materialverbrauch
Außergewöhnliche Schichtdicke
Erschwernis bei adhäsiver Befestigung
Pulpengefährdung (z. B. divergierende Zahnachsen)
Besondere Frakturgefährdung bei schlanken und/oder langen Präparationsstümpfen, geschwächten Kavitätenwänden oder bei endodontisch behandelten Zähnen
Engstände
Parodontal vorgeschädigter Zahn
Anwendung besonders aufwendiger Entfernungsverfahren
BZÄK Kommentar
Unter dieser Leistungsnummer wird neben dem Entfernen von indirekt hergestellten, definitiven Versorgungen wie Einlagefüllungen, Kronen, Brückengliedern, Stegen oder Ähnlichem aus Zahnkavitäten, von präparierten Zahnstümpfen, von Implantaten auch das Trennen verblockter Konstruktionen oder das Entfernen von Wurzelkappen berechnet. Darunter fallen sowohl zementierte als auch adhäsiv befestigte Rekonstruktionen. Das Abtrennen von Brückengliedern, Stegen oder anderen Verbindungselementen ist ebenfalls von dieser Leistungsnummer erfasst. Bei verblockten Konstruktionen kann diese Leistungsnummer sowohl für das Durchtrennen der Verblockung als auch für die Entfernung der Rekonstruktion in Ansatz gebracht werden.
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 22.08.2024 | Alle Angaben ohne Gewähr. Berechnung von GOZ Euro-Beträgen mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.