Eingliederung eines ungeteilten Bogens, alle Zahngruppen umfassend, je Kiefer
Zusätzlich berechnungsfähig
Mehrkosten für Materialien, z. B. NiTi-Bogen, Memory-Bogen usw.
Zusätzlicher Aufwand
Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
Erschwernis bei komplizierter Ligaturenführung
BZÄK Kommentar
Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren. Die Leistung ist ggf. auch neben der Eingliederung von Teilbögen berechnungsfähig. Die Gebührennummer kann auch für die Wiedereingliederung eines gelösten Bogens oder die erneute Eingliederung desselben Bogens berechnet werden. Die Entfernung eines ungeteilten Bogens ist unter der Nummer (GOÄ) beschrieben.
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