Unter dieser Leistungsnummer wird die Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche und die Veränderung der Oberfläche zum antagonistischen Kauflächenrelief durch Einschleifen berechnet. Maßnahmen nach dieser Nummer sind in der Regel im Verlauf einer Behandlung mehrfach indiziert. Werden in derselben Sitzung neben subtraktiven Maßnahmen zusätzlich an anderer Stelle additive Maßnahmen durchgeführt, sind diese nach der Nummer gesondert zu berechnen. Eine Kontrolle ohne Veränderung der adjustierten Oberfläche wird nach der Nummer berechnet.
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