Berechnung: 250 x 1 x 0.0562421 = 14,06€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 32,34€
Berechnung: 250 x 2,3 x 0.0562421 = 32,34€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 49,21€
Berechnung: 250 x 3,5 x 0.0562421 = 49,21€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Funktion
Kategorie-ID: J
Titel
Aufbau von Funktionsflächen
Beschreibung
Diagnostischer Aufbau von Funktionsflächen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Sitzung, je Zahn
Zusätzlich berechnungsfähig
FAL/FTL GOZ ff.
Leistungen zu Aufbissbehelfen GOZ ff.
Entfernung eines diagnostischen Aufbaus GOZ § 6 Abs. 1
Therapeutischer Aufbau von Funktionsflächen(z. B. Repositionsonlays und -veneers) GOZ § 6 Abs. 1
adhäsive Befestigung GOZ
Zusätzlicher Aufwand
Anatomische Besonderheiten
Dysgnathien
Abrasionsgebiss
Bruxismus
Elongationen
Anzahl der nötigen Korrekturen
BZÄK Kommentar
Der diagnostische Aufbau einer neuen Funktionsfläche dient der Beurteilung einer neuen okklusalen Beziehung. Jede neue Funktionsfläche präzisiert hierbei die Lage und Bewegung der Kiefergelenke sowie die Programmierung des neuromuskulären Systems. Die Leistung wird je Sitzung berechnet, auch bei Aufbauten an mehreren Funktionsflächen und/oder mehreren Zähnen. Der diagnostische Aufbau von Funktionsflächen erfolgt in der Regel mittels kunststoffplastischem Material in Säure-Ätz-Adhäsivtechnik. Funktionsflächen können an natürlichen oder ersetzten Zähnen angebracht werden. Die therapeutischen Aufbauten von Funktionsflächen im indirekten Verfahren (Repositionsonlays und -veneers) werden mit dieser Gebührennummer nicht abgebildet und stellen eine eigenständige Leistung dar. Anfallende Laborkosten sind zusätzlich berechenbar. Die vollständige Entfernung von zu diagnostischen oder therapeutischen Zwecken aufgebauten Funktionsflächen ist in der GOZ nicht beschrieben und wird nach § 6 Abs. 1 analog berechnet.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.