Berechnung: 515 x 1 x 0.0562421 = 28,96€ Einfachsatz für unterdurchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
2,3x: 66,62€
Berechnung: 515 x 2,3 x 0.0562421 = 66,62€ Regelhöchstsatz für durchschnittliche Leistung: Ohne Begründung
3,5x: 101,38€
Berechnung: 515 x 3,5 x 0.0562421 = 101,38€ Höchstsatz für überdurchschnittliche Leistung: Mit Begründung
Implantologie
Kategorie-ID: K
Titel
Temporäres Implantat
Beschreibung
Insertion eines Implantates zum temporären Verbleib, auch orthodontisches Implantat, je Implantat
Zusätzlich berechnungsfähig
Implantat-Positionierungsschablone GOZ
Implantat-Navigationsschablone GOZ
Röntgenologische Leistungen GOÄ-5000 ff.
Anästhesieleistungen GOZ ff.
ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L
Zusätzlicher Aufwand
Gefährdung anatomischer Nachbarstrukturen
Besonders harte und kompakte Knochensubstanz
Schwierig herzustellende Parallelität bei mehreren Implantaten
BZÄK Kommentar
Die Insertion eines Implantats zum temporären Verbleib dient der übergangsweisen Stabilisierung einer abnehmbaren prothetischen Versorgung. Die Leistung erfolgt in der Regel im Vorfeld einer definitiven implantatgetragenen prothetischen Rehabilitation. Implantate zum temporären Verbleib sind in der Regel geringer dimensioniert als Implantate zur definitiven Versorgung. Sie können auch transgingival gesetzt werden. Durch ihre Oberflächentextur sind sie wieder entfernbar. Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung werden sie auch als Verankerungselement für orthodontische Hilfsmittel benutzt. Die Leistung ist je gesetztem Implantat berechnungsfähig. Bei dieser Leistung fällt zusätzlich der OP-Zuschlag nach der Nummer an, sofern es sich um die höchste zuschlagsfähige Leistung am Operationstag handelt und kein OP-Zuschlag aus der GOÄ zur Berechnung kommt.
Quelle und Disclaimer
GOZ PDF ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit dem seit 1988 unveränderten Punktwert von 5,62421 Cent pro Punkt.