Das Arbeitszeugnis spielt eine entscheidende Rolle im Berufsleben und ist für viele Arbeitnehmer ein wertvolles Dokument, das ihre berufliche Entwicklung abbildet. Als Arbeitgeber ist es daher wichtig, Zeugnisse professionell und verantwortungsbewusst zu gestalten, um eine faire und zutreffende Bewertung zu gewährleisten. In diesem Artikel erfährst du Formulierungen für qualifizierte Arbeitszeugnisse und dessen Bewertungen als Schulnote.

Formulierungen in Arbeitszeugnissen

Von zentraler Bedeutung sind gewählten Formulierungen zur Bewertung der Mitarbeiterleistung und Zusamennenarbeit:

1. Arbeitszeugnis-Noten: Welche Bewertung verbirgt sich hinter den Formulierungen?

In Deutschland sind Arbeitgeber verpflichtet, wohlwollende Zeugnisse zu formulieren. Trotzdem gibt es Feinheiten, die große Unterschiede ausmachen. Häufig wird eine Zufriedenheitsskala angewendet: dreifache Steigerungen (z. B. „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“) bedeuten eine sehr gute Bewertung, während zweifache Steigerungen auf gute Leistungen hinweisen. Lässt man Steigerungen aus oder verwendet abschwächende Wörter wie „größtenteils“, deutet das auf eine niedrigere Bewertung hin.

Im folgenden sind Beispiele für die Gesamtbewertung angeführt:

Sehr gut (1)

Formulierung: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“

Erklärung: Drei Steigerungen: stets und vollste

Gut (2)

Formulierung: „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“

Erklärung: Zwei Steigerungen: volle und stets

Befriedigend (3)

Formulierung: „zu unserer vollen Zufriedenheit“

Erklärung: Eine Steigerung: volle

Ausreichend (4)

Formulierung: „zu unserer Zufriedenheit“

Erklärung: Keine Steigerung

Mangelhaft (5)

Formulierung: „größtenteils erfüllt“

Erklärung: größtenteils gilt als Einschränkung

Ungenügend (6)

Formulierung: „konnte den Anforderungen nicht gerecht werden“

Erklärung: Negative Ausdrucksweise

Die Regel mit der Anzahl der Steigerungen ist als Faustformel zu verstehen, die häufig bei der Interpretation von Leistungsbewertungen in Arbeitszeugnissen angewendet wird. Ein eindeutiges, einheitliches Bewertungsschema gibt es jedoch nicht, weshalb es bei Formulierungen und deren Bedeutung zu Unterschieden kommen kann. Die Zeugnissprache enthält viele verschiedene Formulierungen, die sich im Laufe der Zeit durch regelmäßigen Gebrauch und die Rechtsprechung als Bewertungssystem etabliert haben. Dennoch bleibt Raum für individuelle Interpretationen, da bestimmte Ausdrücke und Verstärker je nach Kontext und Stil des Verfassers variieren und damit nicht immer eindeutig einer Schulnote zugeordnet werden können.

2. Typische Leistungsmerkmale im Arbeitszeugnis und ihre Bewertung

In einem qualifizierten Arbeitszeugnis geht es um mehr als nur allgemeine Aussagen – spezifische Leistungsmerkmale wie Arbeitsbereitschaft, Arbeitsbefähigung und Arbeitserfolge werden oft detailliert bewertet. Im Folgenden sind gängige Formulierungen für Leistungsmerkmale aufgeführt:

2.1 Arbeitsbereitschaft

Motivation, Fleiß und Eigeninitiative werden hier bewertet.

  • Sehr gut: „zeigte stets große Initiative, großen Fleiß und Eifer“
    „zeigte stets Eigeninitiative und überzeugte durch große Leistungsbereitschaft“
    „ergriff stets selbstständig die Initiative und führte alle erforderlichen Maßnahmen entschlossen durch“
  • Gut: „zeigte stets Initiative, Fleiß und Eifer“
    „führte alle Aufgaben mit großer Umsicht, hervorragendem Wissen und hohem Engagement aus“
    „hatte stets gute Ideen und gab wertvolle/weiterführende Anregungen“
  • Befriedigend: „zeigte Initiative, Fleiß und Eifer“
    „führte die Aufgaben mit Umsicht, Wissen und Engagement aus“
    „erfüllte die übertragenen Aufgaben selbstständig“
  • Ausreichend: „erledigte Aufgaben im Großen und Ganzen umsichtig und engagiert“
    zeigte bei entsprechendem Anstoß Fleiß und Eifer“
    „führte unter Anleitung die übertragenen Aufgaben aus“

2.2 Arbeitsbefähigung

Hier geht es um Fachkenntnisse, aber auch Auffassungsgabe, wahrgenommene Weiterbildungen und Belastbarkeit.

  • Sehr gut: „hat umfassende, fundierte und vielseitige Fachkenntnisse, die er/sie bei schwierigen Aufgaben sehr sicher einsetzte“
    „beherrschte sein/ihr Arbeitsgebiet umfassend/fachlich, souverän/vollkommen/hervorragend“
    „besetzt ein sehr gutes, jederzeit verfügbares Fachwissen“
  • Gut: „verfügt über ein gutes, fundiertes Fachwissen und löst schwierige Aufgaben jederzeit“
    „verfügt über gründliche, abgesicherte Fachkenntnisse und setzt er/sie bei schwierigen Aufgaben sicher ein“
    „arbeitete immer sicher und selbstständig“
  • Befriedigend: „verfügte über solide und brauchbare Fachkenntnisse“
    „verfügte über gute Erfahrungen“
    „hat die erforderlichen Fachkenntnisse und setzte er/sie mit Erfolg ein“
  • Ausreichend: „verfügte über ein solides Grundwissen in seinem/ihrem Arbeitsgebiet“
    „beherrschte im Allgemeinen die Anforderungen seines/ihres Arbeitsgebiets“
    „verfügte über hinreichende Fachkenntnisse“

2.3 Arbeitsweise

Arbeitsqualität und -geschwindigkeit stehen hier im Fokus:

Arbeitsgüte

  • Sehr gut: „arbeitete stets äußerst gründlich und mit großer Sorgfalt“
    „arbeitete sehr zuverlässig und gewissenhaft“
    „arbeitete stets/immer mit größter Genauigkeit und äußerster Sorgfalt“
  • Gut: „arbeitete stets gründlich und mit großer Sorgfalt“
    „arbeitete zuverlässig und gewissenhaft“
    „arbeitete stets sorgfältig und genau“
  • Befriedigend: „arbeitete sorgfältig und genau“
    „erfüllte mit seiner/ihrer Arbeit hohe Ansprüche“
    „die Ausführung seiner/ihrer Arbeit entsprach unserem Qualitätsstandard“
  • Ausreichend: „arbeitete im Allgemeinen sorgfältig und genau“
    „die Ausführung seiner/ihrer Arbeit entsprach im Allgemeinen unserem Qualitätsstandard“

Zuverlässigkeit

  • Sehr gut: „war stets ein/e äußerst pflichtbewusste/r und verschwiegene/r Mitarbeiter/in“
    „war stets äußerst zuverlässig“
    „war stets äußerst zuverlässig und immer pflichtbewusst“
  • Gut: „war stets ein/e pflichtbewusste/r und vertrauenswürdige/r Mitarbeiter/in“
    „war immer zuverlässig“
  • Befriedigend: „war vertrauenswürdig“
    „war zuverlässig“
    „arbeitete zuverlässig und gewissenhaft“
  • Ausreichend: „bewältigte die entscheidenden Arbeiten zuverlässig“
    „war im Allgemeinen ein/e zuverlässige/r Mitarbeiter/in“
    „seine/Ihre Zuverlässigkeit war im Allgemeinen zufriedenstellend“

Verhandlungsgeschick

  • Sehr gut: „war stets ein/e überzeugende/r und versierte/r Verhandlungspartner/in“
  • Gut: „war ein/e gewandte/r Verhandlungspartner/in“
  • Befriedigend: „war im Verhandeln durchaus geschickt“
  • Ausreichend: „war im Verhandeln im Allgemeinen geschickt“

Arbeitstempo

  • Sehr gut: „arbeitete immer/stets außergewöhnlich schnell und zügig“
  • Gut: „arbeitete immer schnell und zügig“
  • Befriedigend: „arbeitete zügig“
  • Ausreichend: „arbeitete beständig“

2.4 Arbeitserfolg

Hier geht es um Arbeitsqualität und -geschwindigkeit:

Arbeitsgüte

  • Sehr gut: „Seine/Ihre Arbeitsmenge lag immer weit über unseren Erwartungen“
    „arbeitete stets besonders überlegt und wirksam“
    „erzielte stets optimale Lösungen“
  • Gut: „Seine/Ihre Arbeitsmenge lag immer über unseren Erwartungen“
    „arbeitete stets überlegt und wirksam“
    „erzielte stets gute Lösungen“
  • Befriedigend: „Seine/Ihre Arbeitsmenge entsprach unseren Erwartungen“
    „arbeitete gleichmäßig“
    „erzielte befriedigende Lösungen“
  • Ausreichend: „Seine/Ihre Arbeitsmenge entsprach im Allgemeinen unseren Erwartungen“
    „arbeitete im Allgemeinen gleichmäßig“
    „Seine/Ihre Arbeitsqualität war im Allgemeinen zufriedenstellend“

2.5 Führung

Im qualifizierten Arbeitszeugnis bewertet der Arbeitgeber neben der Leistung auch das Führungsverhalten, insbesondere die Soft Skills des Mitarbeiters. Dies umfasst die Anpassung an die betriebliche Ordnung, Freundlichkeit, Kooperation, Aufgeschlossenheit und Kritikfähigkeit gegenüber Vorgesetzten, Kunden und Kollegen. Die Beurteilung bezieht sich ausschließlich auf das berufliche Verhalten und darf keine parteipolitischen, weltanschaulichen oder gewerkschaftlichen Orientierungen umfassen. Auch Aktivitäten im Betriebsrat oder ähnliche Positionen werden nur auf Wunsch des Mitarbeiters erwähnt. Straftaten dürfen nur dann erwähnt werden, wenn er/sie direkt mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, gerichtlich nachgewiesen und für die Bewertung von erheblicher Bedeutung sind.

  • Sehr gut: „Das persönliche Verhalten war immer absolut vorbildlich und er/sie wurde von Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen und Kunden/Kundinnen gleichermaßen sehr geschätzt“
    „war stets sehr hilfsbereit“
    „war wegen seines/ihres freundlichen Wesens und kollegialen Haltung bei Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleichermaßen sehr geschätzt“
  • Gut: „Das persönliche Verhalten war stets einwandfrei/vorbildlich und er/sie wurde von Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleichermaßen geschätzt“
    „war stets hilfsbereit“
    „wurde wegen seines/ihres freundlichen Wesens und seiner/ihrer kollegialen Haltung bei Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) gleichermaßen geschätzt“
  • Befriedigend: „Das Verhalten war gegenüber Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) einwandfrei“
    „Sein/Ihr Verhalten wurde von Vorgesetzten und Kollegen/Kolleginnen geschätzt“
  • Ausreichend: „Das Verhalten war gegenüber Vorgesetzten, Kollegen/Kolleginnen (und Kunden/Kundinnen) höflich und korrekt, und sein/ihr Führungsverhalten gab uns keinen Anlass zu Beanstandungen“
  • Mangelhaft: „Sein/Ihr Verhalten war im Wesentlichen einwandfrei“
    „Das Verhalten war gegenüber Kollegen/Kolleginnen und Kunden/Kundinnen einwandfrei“ (Die Formulierung deutet auf Probleme mit Vorgesetzten hin)
    „Das Verhalten war gegenüber Vorgesetzten und Kunden/Kundinnen einwandfrei“

2.6 Zusammenfassende Gesamtbeurteilung:

Die zusammenfassende Gesamtbeurteilung darf nicht im Widerspruch zu den den vorherig genannten Einzelbewertungen stehen. Hier sind mögliche Formulierungen für eine Gesamtbewertung:

  • Sehr gut: „hat den ihm/ihr übertragenen Aufgabenbereich stets zu unserer vollsten Zufriedenheit abgedeckt“
    „seine/Ihre Leistungen waren stets sehr gut“
  • Gut: „hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“
    „seine/Ihre Leistungen waren stets gut“
  • Befriedigend:„hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erfüllt“
    „seine/ihre Leistungen waren stets befriedigend“
  • Ausreichend: „hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt“
    „seine/ihre Leistungen waren stets ausreichend“
  • Mangelhaft: „hat die ihm/ihr übertragenen Aufgaben im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit erfüllt“
    „seine/ihre Leistungen waren mangelhaft“
  • Ungenügend: „hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit zu erledigen“
    „seine/ihre Leistungen waren unzureichend“

2.7 Versteckte Botschaften

Hier sind einige Beispiele für sogenannte Geheimcodes in Arbeitszeugnissen – Formulierungen, die versteckte Botschaften enthalten und oft eine andere Bedeutung haben, als er/sie auf den ersten Blick vermuten lassen:

  • Text: „Sie/Er verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.“
    Botschaft: Sein Wissen ist gering, und er/er/sie versucht, das mit übermäßiger Selbstsicherheit zu überspielen.
  • Text: „Sie/Er trug durch ihre Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.“
    Botschaft: Sie hat eine Vorliebe für Alkohol, die er/sie auch am Arbeitsplatz zeigt.
  • Text: „Sie/Er hat alle Aufgaben in seinem und im Interesse der Firma gelöst.“
    Botschaft: Sie/Er nutzte Gelegenheiten für eigene Vorteile, auch auf Kosten der Firma.
  • Text: „Sie/Er engagiert sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen.“
    Botschaft: Sie ist im Betriebsrat aktiv.
  • Text: „Sie/Er engagiert sich innerhalb und außerhalb des Betriebes für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“
    Botschaft: Sie/Er hat Verbindungen zur Gewerkschaft.
  • Text: „Sie/Er hatte Gelegenheit, sich das notwendige Wissen anzueignen.“
    Botschaft: Sie hätte sich mehr Fachkenntnisse aneignen können, hat das aber unterlassen.
  • Text: „Sie/Er arbeitete mit größter Genauigkeit.“
    Botschaft: Sie/Er zeigte sich pedantisch und wenig flexibel in seiner Arbeit.
  • Text: „Im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten zeigte er/sie durchweg eine erfrischende Offenheit.“
    Botschaft: Sie zeigte sich respektlos und unkooperativ.
  • Text: „Sie/Er erledigte seine Aufgaben mit der ihm eigenen Sorgfalt.“
    Botschaft: Sein Arbeitsstil war oft chaotisch und wenig strukturiert.
  • Text: „Sie/Er delegierte ihre Aufgaben mit vollem Erfolg.“
    Botschaft: Sie vermied die Arbeit und ließ andere für sich arbeiten.
  • Text: „Sie/Er zeigte Verständnis für die anfallenden Arbeiten.“
    Botschaft: Sie/Er brachte wenig Engagement und war oft unmotiviert.

3. Abschlussformulierungen

Abschlussformulierungen geben dem Arbeitszeugnis einen abschließenden Rahmen, jedoch besteht kein rechtlicher Anspruch darauf. In einem wohlwollenden Zeugnis drückt der ehemalige Arbeitgeber Dank für die geleistete Arbeit aus, bedauert das Ausscheiden und wünscht für die Zukunft alles Gute. Diese Formulierungen sollten idealerweise zu den vorhergehenden Bewertungen passen, das heißt, ein gutes Zeugnis enthält entsprechend positive Abschiedsgrüße und ein sehr gutes Zeugnis besonders wohlwollende.

Ein hochwertiges Zeugnis berücksichtigt im Schlusssatz vier wesentliche Elemente, die dessen Bedeutung unterstreichen:

  1. die Initiative zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
  2. Dank,
  3. Bedauern,
  4. Zukunftswünsche.

Wird einer dieser Punkte ausgelassen, kann dies die Wertigkeit des Zeugnisses mindern. Auch die Intensität der Formulierungen, wie etwa „wir bedauern“ gegenüber „wir bedauern sehr“, spielt eine wichtige Rolle bei der Beurteilung.

  • Sehr gut: „Er/Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Betrieb aus. Wir bedauern seine/ihre Entscheidung sehr, da wir mit ihm/ihr einen wertvollen Mitarbeiter verlieren. Für seine/ihre Mitarbeit in unserem Betrieb bedanken wir uns und wünschen ihm/ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute“
  • Gut: „Er/Sie verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihre Entscheidung, danken ihr für ihre Mitarbeit in unserem Unternehmen und wünschen ihr weiterhin Erfolg und persönlich alles Gute“
  • Befriedigend: „Er/Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Betrieb aus. Für seine/ihre Mitarbeit danken wir ihm/ihr und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute“
  • Ausreichend: „Er/Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Betrieb aus. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute“
  • Mangelhaft: „Er/Sie scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Betrieb aus. Für die Zukunft wünschen wir ihm viel Glück“