Arbeitstage statt Stunden
Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich immer nach der Anzahl der Arbeitstage pro Woche – nicht nach der täglichen Stundenzahl.
Das heißt: Wer an drei Tagen pro Woche arbeitet, hat denselben anteiligen Urlaubsanspruch, egal ob halbtags oder den ganzen Tag gearbeitet wird.
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Hinweise
Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs mit diesen Rechnern geht es um eine Anpassung der Werte entsprechend der betriebsinternen Vorgabe für den Urlaubsanspruch (z.B. 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche) auf eine andere Anzahl von Arbeitstagen pro Woche (z.B. 24 Tage bei einer 4-Tage-Woche) zur Berechnung für den Arbeitsvertrag.
Da dies keine Urlaubsteilung im Sinne des § 5 BUrlG darstellt, sondern eine Anpassung der betriebsinternen Urlaubsvorgabe, erfolgt mit diesen Rechnern keine Aufrundung von Werten ab 0,5.
Bei einer 3-Tage-Woche gibt es einen Mindestanspruch von 12 Urlaubstagen.
Wenn ein Vollzeit-Mitarbeiter bei demselben Arbeitgeber z. B. 30 Tage Urlaub hat, werden die Tage anteilig umgerechnet: in diesem Fall 18 Tage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.
Entscheidend sind immer die Arbeitstage, nicht die Stunden, die pro Tag gearbeitet werden.
Bei einer 3-Tage-Woche gibt es einen Mindestanspruch von 16 Urlaubstagen.
Wenn ein Vollzeit-Mitarbeiter bei demselben Arbeitgeber z. B. 30 Tage Urlaub hat, werden die Tage anteilig umgerechnet: in diesem Fall 24 Tage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.
Entscheidend sind immer die Arbeitstage, nicht die Stunden, die pro Tag gearbeitet werden.
Wer an 5 Tagen pro Woche arbeitet, hat rein formal denselben Urlaubsanspruch wie ein Vollzeit-Mitarbeiter mit 5-Tage-Woche.
Beträgt dort der Mindesturlaub 20 Tage, sind es auch in Teilzeit 20 Tage.
Haben Vollzeitkräfte 30 Tage, erhält man ebenfalls 30 Tage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.
Entscheidend sind immer die Arbeitstage, nicht die Stunden, die pro Tag gearbeitet werden.
Wer an 6 Tagen pro Woche in Teilzeit arbeitet, hat rein formal denselben Urlaubsanspruch wie ein Vollzeit-Mitarbeiter mit 6-Tage-Woche.
Beträgt dort der Mindesturlaub 24 Tage, sind es auch in Teilzeit 24 Tage.
Haben Vollzeitkräfte 30 Tage, erhält man ebenfalls 30 Tage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.
Entscheidend sind immer die Arbeitstage, nicht die Stunden, die pro Tag gearbeitet werden.
Bei einer 2-Tage-Woche gibt es einen Mindestanspruch von 8 Urlaubstagen.
Wenn ein Vollzeit-Mitarbeiter bei demselben Arbeitgeber z. B. 30 Tage Urlaub hat, werden die Tage anteilig umgerechnet: in diesem Fall 12 Tage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.
Entscheidend sind immer die Arbeitstage, nicht die Stunden, die pro Tag gearbeitet werden.
Bei einer 1-Tage-Woche gibt es einen Mindestanspruch von 4 Urlaubstagen.
Wenn ein Vollzeit-Mitarbeiter bei demselben Arbeitgeber z. B. 30 Tage Urlaub hat, werden die Tage anteilig umgerechnet: in diesem Fall 6 Tage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.
Entscheidend sind immer die Arbeitstage, nicht die Stunden, die pro Tag gearbeitet werden.
Der Urlaubsanspruch richtet sich in Deutschland ausschließlich nach den Arbeitstagen pro Woche – nicht nach der Stundenzahl.
Bei einer 20-Stunden-Woche ist daher entscheidend, wie viele Tage in der Woche gearbeitet wird. Wer zum Beispiel 20 Stunden auf 5 Tage verteilt, hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft mit 5 Arbeitstagen, während bei einer Verteilung auf nur 3 Tage der Urlaubsanspruch anteilig berechnet wird.
So oder so gilt: Die genaue Wochenstundenzahl spielt für die Urlaubsberechnung keine Rolle, sondern allein die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.
Der Urlaubsanspruch richtet sich in Deutschland ausschließlich nach den Arbeitstagen pro Woche – nicht nach der Stundenzahl.
Bei einer 30-Stunden-Woche ist daher entscheidend, wie viele Tage in der Woche gearbeitet wird. Wer zum Beispiel 30 Stunden auf 5 Tage verteilt, hat denselben Urlaubsanspruch wie eine Vollzeitkraft mit 5 Arbeitstagen, während bei einer Verteilung auf nur 3 Tage der Urlaubsanspruch anteilig berechnet wird.
So oder so gilt: Die genaue Wochenstundenzahl spielt für die Urlaubsberechnung keine Rolle, sondern allein die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Nutze unseren Rechner, um den genauen Urlaubsanspruch für deinen Fall zu berechnen.