Urlaubsanspruch-Rechner bei Elternzeit

Mit diesem Rechner ermittelst du, wie sich Elternzeit auf den Urlaubsanspruch auswirken kann. Die Berechnung orientiert sich an § 17 BEEG und trennt die Ergebnisse bei mehrjährigen Zeiträumen sauber nach Kalenderjahren.

Mustertext zur Mitteilung der Urlaubskürzung

Der folgende Text kann als Formulierungshilfe verwendet werden. Bitte prüfen Sie im Einzelfall, ob arbeitsvertragliche, tarifvertragliche oder betriebliche Besonderheiten bestehen.

Betreff: Kürzung des Urlaubsanspruchs während der Elternzeit

Sehr geehrte/r [Name der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters],

Sie befinden sich im Zeitraum vom [Beginn der Elternzeit] bis zum [Ende der Elternzeit] in Elternzeit.

Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, Ihren Erholungsurlaub gemäß § 17 Abs. 1 BEEG für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.

Für das Kalenderjahr [Kalenderjahr] ergibt sich daraus folgende Berechnung:

Ihr regulärer Jahresurlaubsanspruch beträgt [Jahresurlaub] Urlaubstage. Im genannten Zeitraum liegen [Anzahl volle Kalendermonate] volle Kalendermonate Elternzeit. Daraus ergibt sich eine Kürzung um [Kürzung in Urlaubstagen] Urlaubstage.

Ihr verbleibender Urlaubsanspruch für das Kalenderjahr [Kalenderjahr] beträgt somit [Verbleibender Urlaubsanspruch] Urlaubstage.

Mit freundlichen Grüßen

[Arbeitgeber]

Wichtige Grundlagen zur Berechnung

  • 1. Urlaub entsteht grundsätzlich auch während der Elternzeit.
  • 2. Der Arbeitgeber kann den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um 1/12 kürzen.
  • 3. Angebrochene Monate zählen nicht als volle Kalendermonate.
  • 4. Die Kürzung erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Arbeitgeber erklärt werden.
  • 5. Bei Teilzeit während der Elternzeit beim bisherigen Arbeitgeber gelten Besonderheiten.
  • 6. Bei reduzierten Arbeitstagen kann eine separate Umrechnung des Urlaubsanspruchs notwendig sein.
  • 7. Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betriebliche Regelungen können abweichende Auswirkungen haben.

Dieser Rechner dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.