Grundpauschale II für ermächtigte Ärzte, Institute und Krankenhäuser
Beschreibung
Grundpauschale für Ärzte, Institute und Krankenhäuser, die zur Erbringung von Leistungen innerhalb mindestens eines der nicht in der Gebührenordnungsposition 01320
aufgeführten Fachgebiete ermächtigt sind, mit Ausnahme der Ärzte, die nach § 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) nur auf Überweisung in Anspruch genommen werden können
Obligater Leistungsinhalt
Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä
Fakultativer Leistungsinhalt
Weitere persönliche oder andere Arzt-Patienten-Kontakte gemäß 4.3.1 der Allgemeinen Bestimmungen
Beratung und Behandlung
Ärztlicher Bericht entsprechend der Gebührenordnungsposition 01600
Individueller Arztbrief entsprechend der Gebührenordnungsposition 01601
In Anhang 1 Spalte GP aufgeführte Leistungen
Abrechnungsbestimmungen
einmal im Behandlungsfall
Anmerkung
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: in derselben Sitzung
Leistungen
Kriterium: im Behandlungsfall
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.