EBM 01436
Konsultationspauschale

18° | 2,23
Punkte: 18
Berechnung: 18 x 0.123934 = 2,23
Arztgruppenübergreifend

Titel

Konsultationspauschale

Beschreibung

Konsultationspauschale

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
  • Diagnostik und/oder Behandlung einer/von Erkrankung(en) eines Patienten im Rahmen einer Überweisung zur Durchführung von Auftragsleistungen (Indikations- oder Definitionsauftrag gemäß § 24 Abs. 7 Nr. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)) an nicht ausschließlich auf Überweisung tätige Ärzte gemäß § 13 Abs. 4 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01436 kann nicht neben Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschalen berechnet werden.Neben der Gebührenordnungsposition 01436 ist für die Berechnung der jeweiligen arztgruppenspezifischen Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale in demselben Behandlungsfall mindestens ein weiterer persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä notwendig.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: in derselben Sitzung

Leistungen

EBM 03000 - Versichertenpauschale
EBM 03030 - Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme
EBM 04000 - Versichertenpauschale
EBM 04030 - Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme
EBM 30700 - Grundpauschale schmerztherapeutischer Patient
EBM 37706 - Grundpauschale im Zusammenhang mit der GOP 37700 für Ärzte und Krankenhäuser gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der AKI-RL

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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