EBM 01420
Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege

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Punkte: 94
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Arztgruppenübergreifend

Titel

Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege

Beschreibung

Überprüfung der Notwendigkeit und Koordination der verordneten häuslichen Krankenpflege gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses

Obligater Leistungsinhalt

  • Anleitung der Bezugs- und Betreuungsperson(en)
  • Überprüfung von Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege

Fakultativer Leistungsinhalt

  • Koordinierende Gespräche mit einbezogenen Pflegefachkräften bzw. Pflegekräften

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Behandlungsfall

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 01420 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 3 Absatz 1a der Häusliche Krankenpflege-Richtlinie bei einer Folgeverordnung häuslicher Krankenpflege auch in einem Behandlungsfall berechnungsfähig, in dem kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, aber ein Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde stattgefunden hat. Dies ist durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01420 setzt die Verordnung häuslicher Krankenpflege nach Muster 12 der Vordruckvereinbarung und die Genehmigung durch die zuständigen Krankenkassen voraus.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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