Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Invirto gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V bei folgenden Indikationen:Agoraphobie mit und ohne Panikstörung (Modul Agora)oderPanikstörung (Modul Panik)oderSoziale Phobien (Modul Sozial),
Abrechnungsbestimmungen
je dokumentierter Indikation einmal im Krankheitsfall
ist ausschließlich bei Patienten ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 66. Lebensjahr berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.