Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Kranus Lutera
Beschreibung
Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Kranus Lutera gemäß dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V,
ist ausschließlich bei männlichen Versicherten ab Vollendung des 18. Lebensjahres berechnungsfähig.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.