Sofern die Vertragsarztpraxis noch nicht an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist und nach Kenntnis der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Anwendung gemäß § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 SGB V i. V. m. Anlage 4a zum BMV-Ä noch nicht vorliegen, ist die Gebührenordnungsposition
01640Position: 01640
Titel: Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes
Punkte: 80
Honorar: 9,55€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
nicht berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition
01640Position: 01640
Titel: Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes
Punkte: 80
Honorar: 9,55€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist nur berechnungsfähig, sofern die Anlage des Notfalldatensatzes auf der eGK medizinisch notwendig ist und erstmalig zur Erfassung medizinisch notfallrelevanter Informationen über den Patienten (Befunddaten (z. B. zu Diagnosen oder Allergien/Unverträglichkeiten oder besonderen Hinweisen) und/oder der Medikation) erfolgt.Die Gebührenordnungsposition
01640Position: 01640
Titel: Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes
Punkte: 80
Honorar: 9,55€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist nicht berechnungsfähig, sofern die Anlage des Notfalldatensatzes auf der eGK ausschließlich zur Erfassung von Kommunikationsdaten (Versichertendaten, Angaben zu behandelnden Ärzten, Eintragungen zu im Notfall zu kontaktierenden Personen) und/oder freiwilligen Zusatzinformationen gemäß der Spezifikation der gematik zum Informationsmodell Notfalldaten-Management auf Wunsch des Patienten erfolgt.Die Gebührenordnungsposition
01640Position: 01640
Titel: Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes
Punkte: 80
Honorar: 9,55€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist nicht berechnungsfähig, sofern auf der eGK des Patienten bereits ein Notfalldatensatz mit Eintragungen zu medizinisch notfallrelevanten Informationen über den Patienten (Befunddaten (z. B. zu Diagnosen oder Allergien/Unverträglichkeiten oder besonderen Hinweisen) und/oder Angaben der Medikation) vorhanden ist.Sofern für den Patienten bereits ein Notfalldatensatz mit Eintragungen zu medizinisch notfallrelevanten Informationen über den Patienten (Befunddaten (z. B. zu Diagnosen oder Allergien/Unverträglichkeiten oder besonderen Hinweisen)) auf einer eGK angelegt wurde, die z. B. ausgetauscht oder verloren wurde, ist die Gebührenordnungsposition
01640Position: 01640
Titel: Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes
Punkte: 80
Honorar: 9,55€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
für die Übertragung des in der Vertragsarztpraxis bestehenden Notfalldatensatzes auf die neue eGK des Patienten nicht berechnungsfähig.Die Gebührenordnungsposition
01640Position: 01640
Titel: Zuschlag für die Anlage eines Notfalldatensatzes
Punkte: 80
Honorar: 9,55€
Kategorie: Arztgruppenübergreifend
ist in den drei Quartalen, die der Berechnung der Gebührenordnungsposition
zur Löschung eines Notfalldatensatzes unmittelbar folgen, nicht berechnungsfähig.