setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungsposition 01748
neben der Gebührenordnungsposition berechnet wird, ist ein Abschlag von 70 Punkten auf die Gebührenordnungsposition vorzunehmen.Sofern die Gebührenordnungsposition 01748
neben der Gebührenordnungsposition berechnet wird, ist ein Abschlag von 7 Punkten auf die Gebührenordnungsposition vorzunehmen.
Abrechnungsausschlüsse
Kriterium: am Behandlungstag
Leistungen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.