setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.Die Gebührenordnungsposition 01748
neben der Gebührenordnungsposition berechnet wird, ist ein Abschlag von 70 Punkten auf die Gebührenordnungsposition vorzunehmen.Sofern die Gebührenordnungsposition 01748
EBM 33081 - Sonographie weiterer Organe oder Organteile
Position: 33081
Titel: Sonographie weiterer Organe oder Organteile
Punkte: 56
Honorar: 6,94€
Kategorie: Spezielle Positionen
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.