EBM 01765
Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. §§ 7 und 8 oKFE-RL

728° | 86,88
Punkte: 728
Berechnung: 728 x 0.119339 = 86,88
Arztgruppenübergreifend

Titel

Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. §§ 7 und 8 oKFE-RL

Beschreibung

Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. §§ 7 und 8 der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL)

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 01765 setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Abklärungskolposkopie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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