EBM 01828
Blutentnahme für Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis

19° | 2,35
Punkte: 19
Berechnung: 19 x 0.123934 = 2,35
Arztgruppenübergreifend

Titel

Blutentnahme für Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis

Beschreibung

Entnahme von Venenblut für den Varicella-Zoster-Virus-Antikörper-Nachweis im Rahmen der Empfängnisregelung,

Abrechnungsbestimmungen

einmal im Krankheitsfall

Anmerkung

Vertragsärzte im hausärztlichen Versorgungsbereich können die Gebührenordnungsposition 01828 berechnen, wenn sie nachweisen, dass sie diese Leistung bereits vor dem 31.12.2002 abgerechnet haben oder über eine mindestens einjährige gynäkologische Weiterbildung verfügen.

Abrechnungsausschlüsse

Kriterium: am Behandlungstag

Leistungen

EBM 08210 - 08212 - Grundpauschale
EBM 08211 - Grundpauschale 6. - 59. Lebensjahr
EBM 08212 - Grundpauschale ab 60. Lebensjahr

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Nein
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 23.02.2025 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2025.
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