EBM 06362
Hornhauttomographie

231° | 27,57
Punkte: 231
Berechnung: 231 x 0.119339 = 27,57
Augenheilkunde

Titel

Hornhauttomographie

Beschreibung

Hornhauttomographie gemäß Nr. 27 Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
  • Messung der Hornhautdicke des Auges mittels Hornhauttomographie bei progredientem Keratokonus

Abrechnungsbestimmungen

je Auge einmal am Behandlungstag

Anmerkung

Die Gebührenordnungsposition 06362 ist je Auge höchstens zweimal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Die dreimalige Berechnung der Gebührenordnungsposition 06362 im Krankheitsfall setzt eine ausführliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall voraus.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
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