EBM 08622
Reproduktionsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL

128° | 15,28
Punkte: 128
Berechnung: 128 x 0.119339 = 15,28
Gynäkologie

Titel

Reproduktionsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL

Beschreibung

Reproduktionsmedizinische Beratung und Aufklärung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL

Obligater Leistungsinhalt

  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und/oder Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen einer Videosprechstunde gemäß Anlage 31 b zum BMV-Ä
  • Dauer mindestens 10 Minuten

Abrechnungsbestimmungen

je vollendete 10 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde ist dies durch Angabe einer bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung zu dokumentieren. Für die Abrechnung gelten die Anforderungen gemäß Anlage 31b zum BMV-Ä entsprechend.Die viermalige Berechnung der Gebührenordnungsposition 08622 im Krankheitsfall ist mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit zulässig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.
Verbesserung vorschlagen
Gefällt mir
This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.