Soweit beim Versicherten eine Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition eine homozygote Deletion ergeben hat, ist die Gebührenordnungsposition 11411
nicht berechnungsfähig.Soweit bei einer Risikoperson eine Untersuchung nach der Gebührenordnungsposition eine heterozygote Deletion ergeben hat, ist die Gebührenordnungsposition 11411
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Quelle und Disclaimer
EBM Online-Version ↗ | Letzte Aktualisierung der Ansicht 15.08.2024 | Berechnung der Euro-Beträge ohne Gewähr. Berechnung mit gemittelten Vergütungswerten der deutschen Krankenkassen von 2024.